Einen sehr lesenswerten Artikel zum "E-Brief" der Post und den damit verbundenen Risiken für die Nutzer hat Richard Gutjahr auf seinem Blog geschrieben.
Obwohl es grundsätzlich begrüßenswert und längst überfällig ist, eine Möglichkeit zu schaffen, auch Emails rechtsverbindlich zu versenden und zu empfangen ist der E-Brief der Post die denkbar schlechtestmögliche Umsetzung (naja, wer weiß, was noch kommt).
Besonders brisante Klauseln verstecken sich in den AGBs:
Die Nutzer verpflichten sich, den Posteingang einmal werktäglich zu prüfen – also auch im Urlaub etc.
Die Post gibt die Adresse per Default an „Geschäftskunden / Versender“ weiter (dem kann man allerdings widersprechen)
Auch gelöschte (!) E-Briefe werden für einen nicht näher definierten Zeitraum gespeichert
Für E-Briefe gilt nicht das Briefgeheimnis sondern die wesentlich lascheren Schutzrechte des Fernmeldegeheimnisses
Aber lest selbst: http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/
Für mich hat sich der E-Brief damit erst einmal erledigt – weiterhin nutze ich stattdessen PGP, um Emails zu signieren oder zusätzlich zu verschlüsseln.